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Beteiligte der Sicheren Lieferkette

Zur Sicheren Lieferkette zählen alle Akteure und Maßnahmen, die u.a. in Verbindung zum Versand von Luftfracht, Bordvorräten und Flughafenlieferungen stehen.

Jede Person, die im Bereich der zivilen Luftfahrt bzw. bei den Beteiligten der Sicheren Lieferkette der Luftfracht und weiteren Verwendungsarten tätig ist, ist generell verpflichtet, Sicherheitsvorkehrungen einzuhalten und Schutzvorkehrungen zu treffen. Jeglichen terroristischen und kriminellen Bedrohungen soll damit entgegengewirkt werden. Dies umfasst neben prozessualen, physischen und strukturellen Maßnahmen auch die organisatorischen Belange eines Unternehmens wie die Qualifikation des eingesetzten Personals gem. VO (EG) Nr. 300/2008. Dazu zählen Personen bei:

Zusammengefasst: Es dürfen nur Waren und Güter in Sicherheitsbereiche eingebracht oder in Luftfahrzeuge verladen werden, die als sicher eingestuft sind. Die Einstufung basiert dabei auf bestimmten Kriterien, wie den Status des bekannten Versenders oder eine erfolgreiche Kontrolle wie Durchsuchung und Röntgen.

Die DEKRA Aviation Services unterstützt Sie dabei, der gesetzlichen Qualifizierungsverpflichtung für Beteiligte der Sicheren Lieferkette (Luftfracht, Bordvorräte und Flughafenlieferungen) nachzukommen.

Schulungen für Akteure der Luftsicherheit

Die Schulungen für alle Beteiligte der sicheren Lieferkette und Akteure der Luftsicherheit werden bundesweit als offene Seminare, Inhouse in Ihrem Unternehmen oder als E-Learning (webbasiert) angeboten. Sie werden von behördlich zugelassenen Ausbildern mit viel Praxiserfahrung und fachlich fundiertem Wissen vermittelt.

Inhalte der Schulungen:
Die Schulungen, Fortbildungen und Umschulungen für den Bereich der sicheren Lieferkette orientieren sich an den europäischen Vorgaben und entsprechen dem modularen Schulungssystem. Je nach Einsatzgebiet im Unternehmen sind die betroffenen Personen entsprechend zu schulen, um die Anforderungen an die Luftsicherheit vollständig und nachhaltig zu gewährleisten.

Zielgruppe
Die Schulungen der Beteiligten der Sicheren Lieferkette und für Akteure der Luftsicherheit richten sich an alle Personen, die gem. DVO (EU) 2015/1998 tätig sind bei

  • bekannten (sicheren) Versendern
  • Transporteuren
  • reglementierten Beauftragten
  • bekannten Lieferanten
  • reglementierten Lieferanten
  • Luftfahrtunternehmen und Flughäfen

Voraussetzungen:
Voraussetzung für die Teilnahme an einer Luftsicherheitsschulung ist immer eine positiv beschiedene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG.

Abschluss:
Nach erfolgreicher Schulungsmaßnahme erhalten Sie eine Schulungsbescheinigung der DEKRA Aviation Services.

Rechtliche Grundlagen:
Dabei werden folgende Luftsicherheitsschulungen der DVO (EU) 2015/1998 der Sicheren Lieferkette vermittelt:

  • 11.2.3.1 - 11.2.3.5 für Luftsicherheitskontrollpersonal
  • 11.2.3.6 für Personen, die Luftfahrzeugsicherheitsdurchsuchungen durchführen
  • 11.2.3.7 für Personen, die für die Sicherung von Luftfahrzeugen verantwortlich sind
  • 11.2.3.9 für Personen, die Sicherheitskontrollen an Luftfracht/-post durchführen
  • 11.2.3.10 für Personen, die Sicherheitskontrollen an Bordvorräten, Flughafenlieferungen und bei Post und Material von Luftfahrtunternehmen durchführen
  • 11.2.4 für Aufsichtspersonal
  • 11.2.5 für Sicherheitsbeauftragte/Luftsicherheitsbeauftragte
  • 11.2.6 für Personen mit unbegleitetem Zugang zu Sicherheitsbereichen (Flughafenausweis)
  • 11.2.7 allgemeines Sicherheitsbewusstsein

Bei Fragen und Buchungen der Onlinetraining-Angebote können Sie uns gerne unter +49.711.7861-4600 oder aviation.akademie@dekra.com kontaktieren.

DEKRA Aviation Tage

Die DEKRA Aviation Tage (DAT) können auf eine langjährige Tradition zurückblicken und sind als Veranstaltungsinstanz für Luftsicherheit in Deutschland seit mehr als 12 Jahre nicht mehr wegzudenken.

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