Wechselbrücken prüfen - Qualifizierung zur befähigten Person / Sachkundiger
Jeder Eigentümer von Wechselbrücken ist verpflichtet, seine Behälter (Brücken, Container) regelmäßig prüfen zu lassen und zu gewährleisten, dass diese den Vorschriften entsprechen und keine Gefahren für die Mitarbeiter darstellen. Wechselbehälter (Wechselbrücken) sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
Jeder Eigentümer von Wechselbrücken ist verpflichtet, seine Behälter (Brücken, Container) regelmäßig prüfen zu lassen und zu gewährleisten, dass diese den Vorschriften entsprechen und keine Gefahren für die Mitarbeiter darstellen. Wechselbehälter (Wechselbrücken) sind Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.
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