Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe - Verordnung (EU) 2019/1148
Seit 01.02.2021 löst die europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 ab. Sie regeln die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Die Verordnung soll die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einschränken und eine angemessene Meldung verdächtiger Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherstellen.
Seit 01.02.2021 löst die europäische Verordnung über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe (VO (EU) 2019/1148) die bisherige Verordnung (EU) Nr. 98/2013 ab. Sie regeln die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Die Verordnung soll die Verfügbarkeit dieser Stoffe für die Allgemeinheit einschränken und eine angemessene Meldung verdächtiger Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherstellen.
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