Handfeuerlöscher bedienen - Unterweisung mit Feuerlöschübung
Nach § 22 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) Grundsätze der Prävention und Nr. 6.2 ASR A2.2 Maßnahmen bei Bränden hat der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die DEKRA Akademie bietet dazu die entsprechende Unterweisung und Übung an Handfeuerlöschern an. Bei ausreichender Teilnehmerzahl können wir die Unterweisung einschließlich Feuerlöschübung auch als Inhouse-Schulung durchführen.
Nach § 22 DGUV Vorschrift 1 (BGV A1) Grundsätze der Prävention und Nr. 6.2 ASR A2.2 Maßnahmen bei Bränden hat der Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Versicherten durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Die DEKRA Akademie bietet dazu die entsprechende Unterweisung und Übung an Handfeuerlöschern an. Bei ausreichender Teilnehmerzahl können wir die Unterweisung einschließlich Feuerlöschübung auch als Inhouse-Schulung durchführen.
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