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Gefahrgut - Mitarbeiterschulung gemäß 1.3 IMDG für Landpersonal im Seeverkehr

Gefahrgutlogistik
Präsenzveranstaltung
1 Veranstaltung
1 Standorte
ab Aug. 2023

Im Rahmen der Globalisierung werden auch Gefahrgüter weltweit transportiert. Personen, die mit dem Gefahrguttransport im Seeverkehr zu tun haben, haben große Verantwortung auch für die Besetzung des Schiffes und den sicheren Transport auch auf Straße, Eisenbahn und Binnenschiff im Vorlauf zum Seeverkehr. Der Begriff 'Beauftragte Personen' fällt in der Neufassung der GbV ab 1.9.2011 weg. Beauftragte Peronen waren solche, die im Auftrag des Unternehmers oder Inhabers eines Betriebes in eigener Verantwortung deren Pflichten nach den Gefahrgutvorschriften zu erfüllen hatten. Trotzdem sieht das Kapitel 1.3 von ADR / RID /IMDG weiterhin die Schulung der Mitarbeiter vor. Die erfolgreiche Anwendung der Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter und das Erreichen ihrer Ziele hängen in großem Maße davon ab, dass alle betroffenen Personen die vorhandenen Risiken kennen und die Vorschriften im Detail verstehen. Dies kann nur durch sorgfältig geplante und durchgeführte Schulungen aller am Gefahrguttransport beteiligten erreicht werden.

Alle Mitarbeiter*, die im Bereich am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind oder zukünftig diese Aufgaben wahrnehmen sollen.

Inhalte

- verantwortliche Personen und ihre Pflichten
- Allgemeine Vorschriften GGVSee/ IMDG-Code
- Allgemeine Gefahreneigenschaften, Gefahrgutklassen, Verpackungsgruppen
- Gefahrgutliste und Vorschriften über begrenzte Mengen
- Verpackungsvorschriften
- Dokumentation
- Kennzeichnung, Bezettelung und Markierung
- Trennungsvorschriften
- CTU Code of Practice
- Ladungssicherung - Beladung der Container
- Durchführung der Beförderung
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen

Abschluss

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Es sind keine besonderen Voraussetzungen zu erfüllen.

Die Schulung ist bei Änderung von Vorschriften zu erneuern.

Die DEKRA Akademie ist ein von den Industrie- und Handelskammern anerkannter Seminarveranstalter mit langjähriger Erfahrung im Gefahrgutbereich. Wir sind zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.

Rechtliche / normative Grundlagen

1.3 IMDG-Code/§ 4, Abs.12 GGVSee.

Hinweise

Bei den Inhalten werden die Aufgaben des teilnehmenden Personenkreises berücksichtigt.

Ggf. ist eine Förderung der Weiterbildung über das Bundesamt für Güterverkehr möglich:
Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt. Die förderfähigen Maßnahmen sind in einer Anlage zur Richtlinie aufgeführt (www.bag.bund.de).
Gefördert werden: betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin, Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen.
Bitte informieren Sie sich bevor Sie buchen unter www.bag.bund.de!

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.

Max. Teilnehmerzahl

25

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