ChemVerbotsV - Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV (ohne Biozidprodukte und PSM)
Sachkundige nach Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) waren schon immer verpflichtet sich auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies wird, wegen der zunehmenden Änderungsflut auf europäischer und nationaler Ebene immer schwieriger. Nach der neuen ChemVerbotsV sind die Sachkundenachweise nicht mehr unbegrenzt gültig. Die Sachkunde kann durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer vor längstens sechs Jahren durchgeführten eintägigen oder vor längstens drei Jahren durchgeführten halbtägigen Fortbildungsveranstaltung einer von der zuständigen Behörde hierfür anerkannten Einrichtung verlängert werden. Sachkundige deren Prüfung mehr als 6 Jahre zurückliegt, müssen bis 01. Juni 2019 einen solchen Fortbildungs-Lehrgang besucht haben. Die DEKRA Akademie Berlin bietet dazu folgendes Seminar an, das vom Regierungspräsidium Tübingen bundesweit anerkannt wurde.
Sachkundige nach Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) waren schon immer verpflichtet sich auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies wird, wegen der zunehmenden Änderungsflut auf europäischer und nationaler Ebene immer schwieriger. Nach der neuen ChemVerbotsV sind die Sachkundenachweise nicht mehr unbegrenzt gültig. Die Sachkunde kann durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer vor längstens sechs Jahren durchgeführten eintägigen oder vor längstens drei Jahren durchgeführten halbtägigen Fortbildungsveranstaltung einer von der zuständigen Behörde hierfür anerkannten Einrichtung verlängert werden. Sachkundige deren Prüfung mehr als 6 Jahre zurückliegt, müssen bis 01. Juni 2019 einen solchen Fortbildungs-Lehrgang besucht haben. Die DEKRA Akademie Berlin bietet dazu folgendes Seminar an, das vom Regierungspräsidium Tübingen bundesweit anerkannt wurde.
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