Mehr als 50 Jahre Erfahrung
Jährlich mehr als 100.000 Teilnehmende
Bundesweit mehr als 100 Standorte

Fragen und Wünsche unter service.akademie@dekra.com oder unter 0049 711 78613939 (Mo-Fr 7-21 Uhr / Sa 8-17 Uhr).

ChemVerbotsV - Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde nach § 11 Abs. 1 Nr. 2 ChemVerbotsV (mit Biozidprodukten und PSM)

Gefahrgutlogistik
Präsenzveranstaltung
8 Veranstaltungen
1 Standorte
ab Jan. 2025

Sachkundige nach Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV) waren schon immer verpflichtet sich auf dem aktuellen Stand zu halten. Dies wird, wegen der zunehmenden Änderungsflut auf europäischer und nationaler Ebene immer schwieriger. Nach der neuen ChemVerbotsV sind die Sachkundenachweise nicht mehr unbegrenzt gültig. Die Sachkunde kann durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer vor längstens sechs Jahren durchgeführten eintägigen oder vor längstens drei Jahren durchgeführten halbtägigen Fortbildungsveranstaltung einer von der zuständigen Behörde hierfür anerkannten Einrichtung verlängert werden. Sachkundige deren Prüfung mehr als 6 Jahre zurückliegt, müssen bis 01. Juni 2019 einen solchen Fortbildungslehrgang besucht haben. Die DEKRA Akademie Berlin bietet dazu folgendes Seminar an, das vom Regierungspräsidium Tübingen bundesweit anerkannt wurde.

Sachkundige nach § 5 ChemVerbotsV bzw. § 13 GefStoffV (Fassung bis 31.10.1993)

Inhalte

- Überblick über die Änderungen des Chemikalienrechts des Bundes und der EU
- Neufassung der ChemVerbotsV 2017 und ihre Abgabevorschriften
- Abgabe von Grundstoffen zur Sprengstoffherstellung
- Anhang XVII der VO (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] – Verbote und Beschränkungen
- Anforderungen an SVHC-Stoffe, Anhang XIV der VO (EG) Nr. 1907/2006 [REACH] und Zulassung
- Änderungen im Biozidrecht der EU [VO (EU) Nr. 528/2012]
- Änderung im Pflanzenschutzrecht der EU [VO (EG) Nr. 1107/2009 und Durchführungsverordnungen] und der Bundesrepublik Deutschland
Das Seminar wird jeweils an die aktuelle Gesetzgebung angepasst.

Abschluss

Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Sachkundige nach § 5 ChemVerbotsV bzw. § 13 GefStoffV (Fassung bis 31.10.1993)

6 Jahre

10 Unterrichtseinheiten

Die DEKRA Akademie ist ein behördlich anerkannter Seminarveranstalter mit einem umfassenden und
stark praxisbezogenen Angebot. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und
zugelassen nach AZAV.

Rechtliche / normative Grundlagen

Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Hinweise

- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Weiterbildung finanziell fördern lassen. Sprechen Sie uns gerne an.
- Die DEKRA Akademie hat die Charta der Vielfalt unterzeichnet. Wir bekennen uns zur Diversität. Deshalb ist uns auch eine neutrale Sprache wichtig. Vielleicht gelingt uns das nicht immer. In jedem Fall sind bei uns alle Menschen willkommen.

Max. Teilnehmerzahl

20

Unsere verfügbaren Termine

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