ChemVerbotsV - Eingeschränkte Sachkunde nach §11 f. bestimmte gefährl. Biozide und PSM
Die Abgabe bestimmter gefährlicher Biozid-Produkte (z.B. Schwimmbadchemikalien,
Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel Schädlingsbekämpfungsmittel,
Antifouling-Produkte) und Pflanzenschutzmittel an Privatpersonen, die nach der CLP-Verordnung wie folgt gekennzeichnet sind, darf nur durch einen Sachkundigen erfolgen.
Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
Gefahrenpiktogramm GHS08 (Gesundheitsgefahr) und dem Signalwort Gefahr und den Gefahrenhinweisen
- H340 Kann genetische Defekte verursachen
- H350 Kann Krebs erzeugen
- H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen
- H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
- H360F Kann die Fruchtbarkeit schädigen
- H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen
- H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
- H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
- H370 Schädigt die Organe
- H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
Gefahrenpiktogramm GHS 03 (Flamme über einem Kreis)
Gefahrenpiktogramm GHS 02 (Flamme) und einem der folgenden Gefahrenhinweise
- H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar
- H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen
- H242 Erwärmung kann Brand verursachen
Stoffe und Gemische, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff
entwickeln
Erleichterungen gibt es bei der Abgabe an gewerbliche Kunden. Mindestens ein sachkundiger Mitarbeiter ist auch für die Anzeige oder die Erlaubnis erforderlich! Die Sachkunde wird durch Ablegen einer Prüfung nachgewiesen. Der Sachkundige muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein. Zum Erwerb dieser Sachkunde werden entsprechende Seminare von der DEKRA Akademie GmbH angeboten.
Die Abgabe bestimmter gefährlicher Biozid-Produkte (z.B. Schwimmbadchemikalien,
Desinfektionsmittel, Holzschutzmittel Schädlingsbekämpfungsmittel,
Antifouling-Produkte) und Pflanzenschutzmittel an Privatpersonen, die nach der CLP-Verordnung wie folgt gekennzeichnet sind, darf nur durch einen Sachkundigen erfolgen.
Gefahrenpiktogramm GHS06 (Totenkopf mit gekreuzten Knochen)
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- H340 Kann genetische Defekte verursachen
- H350 Kann Krebs erzeugen
- H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen
- H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen
- H360F Kann die Fruchtbarkeit schädigen
- H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen
- H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann das Kind im Mutterleib schädigen.
- H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen
- H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen
- H370 Schädigt die Organe
- H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition
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- H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar
- H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verursachen
- H242 Erwärmung kann Brand verursachen
Stoffe und Gemische, die bei bestimmungsgemäßer Verwendung Phosphorwasserstoff
entwickeln
Erleichterungen gibt es bei der Abgabe an gewerbliche Kunden. Mindestens ein sachkundiger Mitarbeiter ist auch für die Anzeige oder die Erlaubnis erforderlich! Die Sachkunde wird durch Ablegen einer Prüfung nachgewiesen. Der Sachkundige muss zuverlässig und mindestens 18 Jahre alt sein. Zum Erwerb dieser Sachkunde werden entsprechende Seminare von der DEKRA Akademie GmbH angeboten.
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