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Beschleunigte Grundqualifikation (IHK) - Umsteiger zum Busfahrer

Transportlogistik
Mit Bildungsgutschein
Präsenzveranstaltung
3 Veranstaltungen
3 Standorte
ab Aug. 2025

Fahrer* im Güterkraftverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten oder ändern und die eine Grundqualifikation erworben haben, müssen bei der theoretischen und praktischen Prüfung nur diejenigen Teile ablegen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind. Bei Absolvierung der beschleunigten Grundqualifikation beträgt die Unterrichtsdauer 35 Stunden zu je 60 Minuten, von denen 2,5 Stunden auf das Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klassen entfallen müssen.

Fahrer* im Güterkraftverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten oder ändern.

Inhalte

Kenntnisse gem. Anlage 1 der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV), die fachlich ausschließlich dem Personenverkehr zuzuordnen sind:

- Personenbeförderung
- Personenverkehrsmarkt
- Fahrperfektion

Abschluss

- Eintrag der Teilnahme im Berufskraftfahrerqualifikationsregister (BQR) beim Kraftfahrtbundesamt
- Teilnahmebestätigung der DEKRA Akademie

Voraussetzungen

Die beschleunigte Grundqualifikation kann erst ab dem 21. Lebensjahr absolviert werden.
Die Kenntnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist von Vorteil.

Beachten Sie, dass die untere Altersgrenze für den Einsatz von Fahrern im Personenverkehr grundsätzlich das 23. Lebensjahr ist.
Lediglich im Linienverkehr bis 50 km ist die untere Altersgrenze das 21. Lebensjahr.

Technische Voraussetzungen

- Mikrofon und Lautsprecher (Headset) sowie optional eine Webcam.

Für beruflich tätige Kraftfahrer* besteht die gesetzliche Pflicht zur Weiterbildung innerhalb von 5 Jahren.

Die DEKRA Akademie steht für über 40 Jahre Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung. Wir sind behördlich anerkannt, zertifiziert nach DIN ISO 9001 und zugelassen nach AZAV.

Wir legen besonderen Wert auf die ständige fachliche als auch methodisch-didaktische Weiterbildung unserer Trainer* und eine praxisorientierte Ausrichtung der Trainings.

Rechtliche / normative Grundlagen

- Richtlinie (EU) 2018/645
- BKrFQG in Verbindung mit der BKrFQV

Hinweise

Personen, die die beschleunigte Grundqualifikation erwerben, dürfen erst ab dem 23. Lebensjahr im Reisebus-/ Gelegenheitsverkehr eingesetzt werden. Vorher ist lediglich eine Tätigkeit im Linienverkehr bis 50 km erlaubt.

* Zur besseren Lesbarkeit wurde auf weibliche Wortformen verzichtet. Selbstverständlich beziehen sich alle Informationen und Angaben sowohl auf Frauen wie Männer.

Max. Teilnehmerzahl

10

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