Abfallrecht - Anzeige- und Erlaubnisverordnung, Entsorgungsfachbetrieb + Abfallbeauftragter - Fortbildung
Die einschlägigen Vorschriften schreiben für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben eine regelmäßige Fortbildung vor. Der Zertifizierer wird beim Folgeaudit auch diesen Punkt ansprechen. Da es erfahrungsgemäß Probleme bei der Einhaltung des Fortbildungsintervalls geben kann, ist es sinnvoll, das Thema (in Absprache mit dem Zertifizierer*) frühzeitig anzugehen. Auch für das Leitungspersonal von Abfall-Transportbetrieben ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Diese Forderung ist genau zu beachten, da die Fortschreibung der Abfall-Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung), die einer Betriebserlaubnis gleichgesetzt werden kann, davon abhängt.
Die Qualifikation zum Betriebsbeauftragten für Abfall bedarf - wie bei der Abfall-Beförderungserlaubnis(Transportgenehmigung) und dem Entsorgungsfachbetrieb - der regelmäßigen Auffrischung. Das KrWG nimmt hier Bezug auf die Regelungen für den Immissionsschutzbeauftragten. Danach muss in zweijährigem Turnus eine Fortbildung absolviert werden. Es fehlt zwar noch eine Ausführungsverordnung zum Thema 'Betriebsbeauftragter für Abfall'; LAGA-Empfehlungen liegen aber vor. Die DEKRA Akademie bietet die Fortbildung auf der Grundlage dieser Empfehlungen an, die Fortbildung für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben ist darin enthalten.
Die einschlägigen Vorschriften schreiben für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben eine regelmäßige Fortbildung vor. Der Zertifizierer wird beim Folgeaudit auch diesen Punkt ansprechen. Da es erfahrungsgemäß Probleme bei der Einhaltung des Fortbildungsintervalls geben kann, ist es sinnvoll, das Thema (in Absprache mit dem Zertifizierer*) frühzeitig anzugehen. Auch für das Leitungspersonal von Abfall-Transportbetrieben ist eine regelmäßige Fortbildung vorgeschrieben. Diese Forderung ist genau zu beachten, da die Fortschreibung der Abfall-Beförderungserlaubnis (Transportgenehmigung), die einer Betriebserlaubnis gleichgesetzt werden kann, davon abhängt.
Die Qualifikation zum Betriebsbeauftragten für Abfall bedarf - wie bei der Abfall-Beförderungserlaubnis(Transportgenehmigung) und dem Entsorgungsfachbetrieb - der regelmäßigen Auffrischung. Das KrWG nimmt hier Bezug auf die Regelungen für den Immissionsschutzbeauftragten. Danach muss in zweijährigem Turnus eine Fortbildung absolviert werden. Es fehlt zwar noch eine Ausführungsverordnung zum Thema 'Betriebsbeauftragter für Abfall'; LAGA-Empfehlungen liegen aber vor. Die DEKRA Akademie bietet die Fortbildung auf der Grundlage dieser Empfehlungen an, die Fortbildung für das Leitungspersonal von Entsorgungsfachbetrieben ist darin enthalten.
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